Mit der Revision des Energiegesetzes will der Regierungsrat dem Volk die sprichwörtliche Katze im Sack verkaufen. Dieses Gesetz wird zu massiven staatlichen Eingriffen für breite Teile der Bevölkerung führen. Trotzdem sollen die wesentlichen Bestimmungen erst in der Verordnung und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt werden. Eine energiepolitische Debatte wird so verhindert. Aber diese wäre dringend nötig, denn es geht um mehr als um Kosmetik. Drei Beispiele: 1. Der gleichartige Ersatz von Öl- und Gasheizungen wird ausdrücklich verboten. 2. Bei Neubauten und beim Ersatz von Heizungen wird die Eigenstromerzeugung gesetzlich vorgeschrieben. 3. Elektrisch betriebene Boiler in Einfamilienhäusern müssen ersetzt werden. Der Staat will künftig also vorschreiben, wie wir zu heizen, bauen und sanieren haben. Aber die Einzelheiten zu diesen Zwangsmassnahmen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt an einem «runden Tisch» ausgehandelt werden. Das ist eine schlaumeierische Vorgehensweise. Wohl hat das Stimmvolk mit der Energiestrategie 2050 die Stossrichtung vorgegeben. Aber es muss sich auch äussern können, wenn jedem Solothurner Hauseigentümer vorgeschrieben wird, er habe innert ein paar Monaten seinen Warmwasserboiler durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Das wird alles auch die Mieterschaft im Portemonnaie zu spüren kriegen. Die Energiewende findet in den Köpfen der Menschen längst statt. In den Amtsstuben muss nun noch das Gespür erlangt werden, wo die Grenze für staatliche Eingriffe zu liegen kommt. Diesem Gesetz kann die FDP nicht zustimmen.
Für die Fraktion fdp.die liberalen: Charlie Schmid, Solothurn
Mit der Teilrevision kommt der Kanton Solothurn seiner vom Bund übertragenen Verpflichtung, im Gebäudebereich für eine effiziente Energienutzung zu sorgen, nach. Er tut dies nicht isoliert, sondern richtet sich nach den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, welche von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren verabschiedet wurde. Das vorliegende Gesetz befriedigt uns dabei nicht in allen Teilen. Namentlich der in § 9 geregelte Ersatz von Wärmeanlagen bedarf einer Anpassung auf Gesetzesstufe, welche sowohl einem drohenden Investitionsstau und Härtefällen entgegenwirkt. Unsere Fraktion wird einen entsprechenden Antrag einbringen. Trotzdem schafft das vorliegende Gesetz eine Grundlage für durchführbare Lösungen, die durchaus Sinn macht. Es ist aber absehbar, dass es die Teilrevision im Kantonsrat nicht einfach haben wird. Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld bemüht, die gegnerische Argumentation der Wirtschafts- und Hauseigentümerverbände ernst zu nehmen und Kompromisse vorzulegen. Jetzt müssen wir feststellen, dass es dieser Gegnerschaft nicht um die Sache, sondern eher um Fundamentalopposition gegen die Energiestrategie geht. Das ist bedauerlich und unverständlich, weil dies die Leute zu Fehlinvestitionen verleitet (Ölpreis und CO2-Abgaben lassen grüssen). Wir wollen, dass die Wertschöpfung (rund 12 Milliarden Franken) nicht mehr ins Ausland fliesst, sondern in unserem Land bleibt! Die Schweiz hat das Klimaschutzabkommen unterzeichnet. Es ist höchste Zeit, dafür zu sorgen, dass wir kommenden Generation in die Augen schauen können.
Für die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP: Georg Nussbaumer, Hauenstein
Die Zukunft unserer Energieversorgung liegt in den erneuerbaren Energieformen Wind, Sonne, Holz und Wasser. In der Schweiz besitzen wir alle Voraussetzungen dazu, um uns in Zukunft vollständig aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Der Kantonsrat hat die Chance, weitere Schritte zum Ausstieg aus der fossilen Energie und zum Einstieg in eine Zukunft mit erneuerbaren Energien zu beschliessen.
Die vom Regierungsrat präsentierte Vorlage zur Teilrevision des Energiegesetzes unterstützt dieses Ziel in zwei wesentlichen Punkten.
Gemäss dem Motto «gesparte Energie ist die billigste Energie» werden bei Neubauten die Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude erhöht. Dadurch profitieren langfristig auch die Hauseigentümer und Mieter von tieferen Energiekosten. Zusätzlich wird bei zentralen Elektro-Wassererwärmern in Wohnbauten eine Sanierungspflicht bis 2030 eingeführt. Gerade hier besteht im Rahmen ordentlicher Unterhalts-, Ersatz- und Sanierungsmassnahmen ein grosses Stromsparpotenzial. Elektro–Wassererwärmer verbrauchen 1 Mrd. Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa 2 % des Strombedarfs der Schweiz entspricht.
Die SP unterstützt diese Teilrevision des Energiegesetzes. Damit können die gesteckten Ziele jedoch nur teilweise erreicht werden. Es braucht zusätzliche Anstrengungen, so bspw. Anreize und Vorschriften zum Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen sowie weitere Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.
Für die SP/Junge SP-Fraktion: Fabian Müller, Balsthal
Die SVP wehrt sich bei der Teilrevision des Energiegesetzes gegen neue Regulierungen und Verteuerungen für Hauseigentümer, Mieter, Gemeinden sowie Wirtschaft und Gewerbe. Es stellt einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar, wenn der Kanton beispielsweise Vorschriften über den Grad der Eigenstromerzeugung und den Ersatz von zentralen Wasserwärmern macht. Dies ist mit unserem freiheitlich, subsidiär und eigenverantwortlich organisierten Staatswesen nicht kompatibel. Auch die bürokratischen Mehrauflagen an die Adresse der Gemeinden würden zu massiven Mehrkosten führen. Kurz zusammengefasst lässt sich festhalten, dass der behauptete Nutzen dieser Revision in keinem Verhältnis zu den dadurch verursachten Kosten und zum erwarteten Regulierungswahn steht. Aus diesen Gründen stellt die SVP einen Antrag auf Nichteintreten und ist entschlossen, die beantragte Änderung des Energiegesetzes mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.
Ebenfalls zu diskutieren geben wird ein Volksauftrag, der echte Wahlen bei den Amtsgerichtspräsidien fordert. Heute werden diesbezüglich alle vier Jahre «Wahlen» durchgeführt – Gegenkandidaten sind dabei nicht zugelassen. Für die SVP ist dies nicht nachvollziehbar. Immerhin verfügen Richter über sehr viel Macht und entscheiden über das Schicksal von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Die Volkspartei ist der Meinung, dass bei Wahlen in die Amtsgerichtspräsidien auch Gegenkandidaten zugelassen werden sollten, weshalb sie den entsprechenden Volksauftrag unterstützen wird.
Für die SVP-Fraktion:Johannes Brons, Schönenwerd
Der Klimawandel geht uns alle etwas an. Bereits heute sehen wir Folgen unseres Treibhausgasausstosses. Die Temperaturen steigen, nach einem der wärmsten Jahre überhaupt, 2017, beginnen wir das 2018 mit einem rekordwarmen Januar. Diese Session haben wir die Möglichkeit, mit einer pragmatischen und zielführenden Teilrevision unseres Energiegesetzes Nägel mit Köpfen zu machen. Wir müssen wegkommen von den klimaschädlichen fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Benzin. Damit leisten wir nicht nur einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel, sondern lösen uns auch von der Abhängigkeit der Ölscheichs in Nahost, der Oligarchen in Russland und der westlichen Erdölmultis wie Shell oder BP. In dieser Session stellen wir nicht nur die Weichen in der Energiepolitik, sondern auch in der Raumplanung. 2013 wurde das Raumplanungsgesetz von der Solothurner Stimmbevölkerung mit beinahe 70% angenommen. Als Folge davon befindet der Rat am zweiten Sessionstag über das Planungsausgleichsgesetz. Bei Umzonungen soll ein Teil des dadurch entstandenen Mehrwertes abgegeben werden. Damit sollen u.a. raumplanerische Massnahmen zum Aufwerten des öffentlichen Raumes realisiert werden. Wir Grüne sind optimistisch, dass durch die kommende Session der Kanton gerechter wird und seine Rolle als verantwortungsbewusster Kanton in der globalen Problematik des Energieverbrauchs und des Klimawandels wahrnimmt!
Für die Grüne Fraktion: Christof Schauwecker, Solothurn